Erdgas-Preise |
Wohnraum ist knapp - und teuer! Mit Erdgas gewinnen Sie Platz im eigenen Haus. Verwandeln Sie Ihren alten Heizkeller in einen großzügigen Hobbyraum. Moderne Heizungstechnologie schafft Platz für Ihre Ideen. Mit Erdgas haben Sie bereits jetzt die Energie der Zukunft im Haus. Erdgas verbrennt fast ohne Rückstände. Mit anderen Worten: Die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG bietet deshalb folgende zwei Preisalternativen an: Den ERDGAS-Grundversorgungstarif: ERDGAS-GVT S, M und L und den günstigeren Tarif: ERDGAS-BASIS M und L.
Mit ERDGAS-GVT bieten wir Ihnen
individuelle Lösungen, die exakt auf Ihren Bedarf zugeschnitten
sind. Der Preis setzt sich aus einem festen Grundpreis sowie dem Preis
für die verbrauchten Kilowattstunden zusammen. Feststellung der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 und 2 EnWG Die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG hat im Jahr 2010 in ihrem Versorgungsbereich insgesamt 406 Kunden, davon 354 Haushaltskunden mit Erdgas versorgt. Die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG übernimmt damit für die Zeit vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012 nach wie vor die Grundversorgung. ERDGAS - TARIF BASIS M und L Der nachfolgend aufgelistete ERDGAS - TARIF BASIS M und L ist für Sie günstiger. Bitte vergleichen Sie! Dieser Tarif kann ab einem Jahresverbrauch von 8.000 kWh dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie mit uns einen Vertrag über die Lieferung von ERDGAS abschließen. Voraussetzung hierzu ist weiterhin, dass Sie uns eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung erteilen. Gleichzeitig binden Sie sich mindestens für 13 Monate an diesen Vertrag. Soweit nicht einer der beiden Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende schriftlich kündigt, verlängert sich der bestehende Vertrag jeweils erneut um 13 Monate.
Erläuterungen zum Preisblatt Konzessionsabgabe Die Energiepreise enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Städte und Gemeinden abgeführt wird. Die Konzessionsabgaben-Höchstsätze richten sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992. Soweit mit der Kommune anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden, genießen diese Vorrang. Erdgassteuer Die Energiepreise enthalten die gesetzlich festgelegte Erdgassteuer in Höhe von netto 0,55 Ct/kWh HS (Stand 01.01.2003). Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft unterliegen nach § 25 MinöStG einem ermäßigten Steuersatz, soweit die Voraussetzungen nach § 25 MinöStG erfüllt sind. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Bei den Preisen einschließlich Konzessionsabgabe, Erdgassteuer und Netznutzung handelt es sich um Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer). Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise und Angaben sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Die Rechnungsstellung erfolgt wie bisher zu Nettopreisen. Hinzu kommt die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (19 % - Stand 01.01.2007). |
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