Informationen Aktuelles zum 01.01.2012: Unveränderte Gaspreise, Preisblatt 2011 weiter gültig
Gaspreissenkung zum 01. Oktober 2009 die Erdgaspreise der ERDGAS UFFENHEIM GMBH & CO.KG werden erneut gesenkt. Gerade zu Beginn der kommenden Heizperiode erscheint es uns wichtig, Ihnen alle Preisvorteile weiter zu reichen, die auch uns der Markt gerade noch ermöglicht. Wenngleich beim Öl- bzw. Gasmarkt bereits wieder steigende Tendenzen zu beobachten sind, können wir durch die etwa halbjährig zeitversetzten Bezugskonditionen diese Preisnachlässe vornehmen. Die ERDGAS UFFENHEIM GMBH & CO. KG wird deshalb die Energiepreise
zum Die neu ab 01. Oktober 2009 geltenden Preise entnehmen Sie bitte
den jeweiligen Seiten. Nach wie vor werden wir natürlich bemüht sein, Ihnen weiterhin einen fairen, den Markterfordernissen gerechten Preis anzubieten. Einführung von neuen Grundversorgungstarifen (GVT) zum 01.04.2007 als Allgemeiner Erdgastarif: Die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG führte zum 01. April 2007 neue Grundversorgungstarife ein. Als Grundversorgungstarife gelten die Produkte: GVT S bis 8.000 kWh/a GVT M ab ca. 8.000 kWh/a GVT L ab ca. 60.000 kWh/a Die neuen Preise entnehmen Sie den jeweiligen Tarifen! ...rund um Gas: www.VERIVOX.de (link) Öffentliche Bekanntgabe: Anpassung laufender Netzverträge: Am 08.11.2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck – Niederdruckanschlussverordnung (NDAV, BGB1. I 2006, S.2477) in Kraft getreten. Diese Verordnungen haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung und Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NDAV i.V. m. § 115 Abs. 1 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussveträge an die neuen Vorgaben der NDAV erfolgt mit Wirkung vom 01. Mai 2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich. Anpassung laufender Lieferverträge: Am 08.11.2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung
mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ – Gasgrundversorgungsverordnung
(GasGVV, BGB1. I 2006 S. 2391) in Kraft getreten. Diese Verordnungen
haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns geschlossenen Lieferverträge.
Nach § 23 Abs. 1 GasGVV geben wir hiermit bekannt, dass die Regelungen
der neuen Grundversorgungsverordnungen mit Wirkung vom 01. Mai 2007 Bestandteil
aller vor dem 13.07.2005 und nach § 10 EnWG a.F. geschlossenen Lieferverträge
werden. Für Lieferverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen
wurden, gilt die GasGVV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich. |
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| 20.03.2012 |